Studium

FAQ Prüfungsamt

1. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Generell gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Prüfungsordnung/ Fachspezifische Anlage des Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der Prüfungsordnung in der für Sie bei Studienbeginn gültigen Fassung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag beim Prüfungsamt zur neuen Prüfungsordnung zu wechseln. Bitte beachten Sie immer die Übergangsregelungen.

2. Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung anmelden?

Sie können sich auf zwei verschiedene Arten zu einer Modulprüfung anmelden:
  • Online-Anmeldung über StudIP (hierfür benötigen Sie eine TAN-Liste). Dort finden Sie unter dem Menüpunkt "Mein Studium" / "Meine Prüfungen" alle für Sie online anmeldbaren Prüfungen. Eine Anmeldung zu einer Klausur ist nur online über Stud.IP möglich.
  • Für alle anderen Modulprüfungen melden Sie sich bitte per Formular "Anmeldung für eine Modulprüfung" direkt bei den Prüfenden an.
Die Anmeldung muss bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen!

3. Wo finde ich die Formulare über die Anmeldung für Modulprüfungen?

Die Formulare liegen zum einen für Sie vor dem Eingang des Akademischen Prüfungsamts im Mensafoyer aus. Sie können sich die Formulare aber auch hier herunterladen:
Anmeldung zur Modulprüfung im Bachelor
Anmeldung zur Modulprüfung im Fach-Master
Anmeldung zur Modulprüfung im Master of Education

4. Was tun, wenn ich keine TAN-Liste bekommen oder sie verloren habe?

Wenden Sie sich an den Nutzerservice der IT-Dienste auf Ebene 1 der Zentralbibliothek. Dort kann eine neue TAN-Liste für Sie erzeugt werden. Sobald ein neuer TAN-Bogen erzeugt wurde, sind eventuell verbleibende TANs der alten Liste ungültig. Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Studentenausweis mit.

Zu Beginn Ihres Studiums erhalten Sie Ihre erste TAN-Liste per Post. Sie enthält 50 TANs. Eine neue Liste mit TANs können Sie im Lernmanagementsystem Stud.IP über den Menüpunkt "TAN-Erzeugung" unter Eingabe einer der auf der vorherigen Liste aufgeführten TANs online erzeugen. Sobald ein neuer TAN-Bogen erzeugt wurde, sind eventuell verbleibende TANs der alten Liste ungültig.

5. Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?

Sie können sich generell bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung anmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an   studipsupport(Klammeraffe)uni-oldenburg.de.

Falls eine Prüfung, zu der Sie sich online anmelden möchten, nicht in Stud.IP aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n SachbearbeiterIn im Akademischen Prüfungsamt (z.B. für das Vorziehen von Mastermodulen).

6. Wo kann ich die aktuellen Prüfungstermine und –räume erfahren?

Eine Liste der aktuellen Prüfungstermine und –räume finden Sie hier.

7. Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?

Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
  • Mit der Angabe und Anerkennung von sog. triftigen Gründen (z.B. Krankheit) ist ein Rücktritt möglich. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden (z.B. ärztliches Attest bei Krankheit).
  • Die Abmeldung von der Prüfung ohne Gründe ist nur bis spätestens eine Woche vor der Prüfung möglich.

8. Was muss ich tun, wenn ich am Tage der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann?

Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung bestätigt. Füllen Sie den Krankmeldungsvordruck aus, den Sie unter „Prüfungen“ bei Ihrem jeweiligen Studiengang finden und fügen eine ärztliche Bescheinigung bei. Beides müssen Sie sofort („unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern“) bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt oder in der Servicestelle für Studierende einreichen.
Bei individuellen Prüfungen (z.B. mündliche Prüfungen, Referate) setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend in Kenntnis von ihrer Erkrankung.

9. Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?

Reichen Sie beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird dann entsprechend verlängert.

10. Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen?

Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und den dazugehörigen Antrag auf Anrechnung finden Sie hier.

11. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

Nein, das Ablegen einer Prüfungsleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Prüfungsleistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht!

Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt. Eine Ausnahme kann auf Antrag nur genehmigt werden, wenn Prüfungsleistungen während eines Auslandsstudiums erbracht werden. Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren (nicht beurlauben lassen). In diesem Fall wird Ihnen Ihr Studienbeitrag erstattet.

Weitere Informationen:
Beurlaubung
Semesterbeiträge und Zahlungshinweise
Hinweise zur Exmatrikulation auf eigenen Antrag

12. Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?

Ja, eine Exmatrikulation ist nach der Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. nach Ablegung der mündlichen Abschlussprüfung möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Für den Zeitraum der Bewertung durch die GutachterInnen/PrüferInnen brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein.

13. Wann kann ich einen Antrag auf Notenverbesserung stellen (Freiversuch)?

Der allgemeine Teil bzw. die fachspezifischen Anlagen Ihres Studiengangs regeln die Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Freiversuchs. Möglich ist, dass zum erstmöglichen Termin nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten oder dass zum erstmöglichen Termin bestandene Prüfungen innerhalb eines Jahres zur Notenverbesserung wiederholt werden können. Ob ein solcher Freiversuch für Sie vorgesehen ist, lesen Sie bitte in der fachspezifischen Anlage Ihres Studienganges nach.

Den Antrag reichen Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt ein. Das Formular finden Sie im Internet unter Ihrem jeweiligen Studiengang.

14. Kann ich schlechte Modulnoten bei der Berechnung der Gesamtnote "streichen" lassen?

Bei den meisten Bachelor-Studiengängen ist dies möglich. Schauen Sie dazu bitte in Ihre Prüfungsordnung. Wenn es dort eine Regelung gibt, können Modulnoten in einem bestimmten Umfang bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt bleiben. In der „Erklärung zur Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde“, das ihnen zusammen mit der Zulassung zur Bachelorarbeit zugeschickt wird, können Sie diese Module angeben.

15. Kann ich während des Bachelorstudiums bereits Mastermodule studieren?

Wenn Sie bereits 120 KP nachweisen können, können Sie auf Antrag Mastermodule im Umfang von maximal 30 KP studieren. Den Antrag finden Sie unter dem jeweiligen Fach auf den folgenden Internetseiten:

Fach Bachelor:
http://www.studium.uni-oldenburg.de/17707.html

Zwei-Fächer-Bachelor:
http://www.studium.uni-oldenburg.de/17711.html

Eine Online-Anmeldung beim Vorziehen von Mastermodulen ist nicht möglich. Wenden Sie sich für die Anmeldung bitte direkt an Ihre/n zuständige/n SachbearbeiterIn im Akademischen Prüfungsamt.