Studium
FAQ Prüfungsamt
1. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
2. Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung anmelden?
- Online-Anmeldung über
StudIP (hierfür benötigen Sie eine TAN-Liste). Dort finden Sie unter dem Menüpunkt "Mein Studium" / "Meine Prüfungen" alle für Sie online anmeldbaren Prüfungen. Eine Anmeldung zu einer Klausur ist nur online über Stud.IP möglich. - Für alle anderen Modulprüfungen melden Sie sich bitte per Formular "Anmeldung für eine Modulprüfung" direkt bei den Prüfenden an.
3. Wo finde ich die Formulare über die Anmeldung für Modulprüfungen?
Die Formulare liegen zum einen für Sie vor dem Eingang des Akademischen Prüfungsamts im Mensafoyer aus. Sie können sich die Formulare aber auch hier herunterladen:
Anmeldung zur Modulprüfung im Bachelor
Anmeldung zur Modulprüfung im Fach-Master
Anmeldung zur Modulprüfung im Master of Education
4. Was tun, wenn ich keine TAN-Liste bekommen oder sie verloren habe?
Wenden Sie sich an den Nutzerservice der IT-Dienste auf Ebene 1 der Zentralbibliothek. Dort kann eine neue TAN-Liste für Sie erzeugt werden. Sobald ein neuer TAN-Bogen erzeugt wurde, sind eventuell verbleibende TANs der alten Liste ungültig. Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Studentenausweis mit.
Zu Beginn Ihres Studiums erhalten Sie Ihre erste TAN-Liste per Post. Sie enthält 50 TANs. Eine neue Liste mit TANs können Sie im Lernmanagementsystem5. Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich generell bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung anmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an
studipsupport
uni-oldenburg.de.
Falls eine Prüfung, zu der Sie sich online anmelden möchten, nicht in Stud.IP aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n SachbearbeiterIn im Akademischen Prüfungsamt (z.B. für das Vorziehen von Mastermodulen).
6. Wo kann ich die aktuellen Prüfungstermine und –räume erfahren?
7. Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?
- Mit der Angabe und Anerkennung von sog. triftigen Gründen (z.B. Krankheit) ist ein Rücktritt möglich. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden (z.B. ärztliches Attest bei Krankheit).
- Die Abmeldung von der Prüfung ohne Gründe ist nur bis spätestens eine Woche vor der Prüfung möglich.
8. Was muss ich tun, wenn ich am Tage der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann?
Bei individuellen Prüfungen (z.B. mündliche Prüfungen, Referate) setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend in Kenntnis von ihrer Erkrankung.
9. Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
10. Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
11. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?
Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt. Eine Ausnahme kann auf Antrag nur genehmigt werden, wenn Prüfungsleistungen während eines Auslandsstudiums erbracht werden. Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren (nicht beurlauben lassen). In diesem Fall wird Ihnen Ihr Studienbeitrag erstattet.
Weitere Informationen:
Beurlaubung
Semesterbeiträge und Zahlungshinweise
Hinweise zur Exmatrikulation auf eigenen Antrag
12. Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?
Für den Zeitraum der Bewertung durch die GutachterInnen/PrüferInnen brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein.
13. Wann kann ich einen Antrag auf Notenverbesserung stellen (Freiversuch)?
Der allgemeine Teil bzw. die fachspezifischen Anlagen Ihres Studiengangs regeln die Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Freiversuchs. Möglich ist, dass zum erstmöglichen Termin nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten oder dass zum erstmöglichen Termin bestandene Prüfungen innerhalb eines Jahres zur Notenverbesserung wiederholt werden können. Ob ein solcher Freiversuch für Sie vorgesehen ist, lesen Sie bitte in der fachspezifischen Anlage Ihres Studienganges nach.
Den Antrag reichen Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt ein. Das Formular finden Sie im Internet unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
14. Kann ich schlechte Modulnoten bei der Berechnung der Gesamtnote "streichen" lassen?
15. Kann ich während des Bachelorstudiums bereits Mastermodule studieren?
Wenn Sie bereits 120 KP nachweisen können, können Sie auf Antrag Mastermodule im Umfang von maximal 30 KP studieren. Den Antrag finden Sie unter dem jeweiligen Fach auf den folgenden Internetseiten:
Fach Bachelor:
http://www.studium.uni-oldenburg.de/17707.html
Zwei-Fächer-Bachelor:
http://www.studium.uni-oldenburg.de/17711.html
Eine Online-Anmeldung beim Vorziehen von Mastermodulen ist nicht möglich. Wenden Sie sich für die Anmeldung bitte direkt an Ihre/n zuständige/n SachbearbeiterIn im Akademischen Prüfungsamt.