Studium

Gebühren und Finanzierung

Ein Studium ist immer mit Kosten verbunden. So fallen für Einschreibung und Rückmeldung an der Universität immer auch Semesterbeiträge an. Auf dieser Seite können Sie einen ersten Überblick über die verschiedenen Beiträge und Gebühren sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen.

Semesterbeiträge

Für alle Studierenden werden Semesterbeiträge erhoben. Diese bestehen in der Regel aus dem Studienbeitrag (bzw. aus Studiengebühren oder Langzeitstudiengebühren), dem Semesterticket, dem Studentenwerksbeitrag, dem Studentenschaftsbeitrag, einem Beitrag zur Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie einem Verwaltungkostenbeitrag.

Welchen Semesterbeitrag muss ich zahlen?

Studienbeiträge

Die Universität Oldenburg erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro von allen Studierenden in grundständigen und Master-Studiengängen innerhalb der Regelstudienzeit plus 4 Semester. Die Studienbeiträge werden ausschließlich für die qualitative Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt. Weitere Informationen zur Verwendung und Verteilung der Studienbeiträge finden Sie hier:

Studienbeiträge bezahlen
Studienbeitragsverwendung

Langzeitstudiengebühren

Die Hochschulen erheben "für das Land von den Studierenden Langzeitstudiengebühren wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur" (§ 13 NHG). Die Langzeitstudiengebühren werden anstelle der Studienbeiträge gezahlt, d.h. wer Langzeitstudiengebühren zahlt, muss keine Studienbeiträge zahlen. Nach Ablauf der Regelstudienzeit des gegenwärtig gewählten Studiengangs zuzüglich vier weiterer Semester erheben die Hochschulen eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von
  • 600 Euro ab dem folgenden ersten Semester
  • 700 Euro ab dem folgenden dritten Semester
  • 800 Euro ab dem folgenden fünften Semester
Auf die Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester werden alle Studienzeiten an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes angerechnet. Vor Eintritt in die Zahlungspflicht der Langzeitstudiengebühren bekommen Sie die Möglichkeit der schriftlichen Anhörung. Sie können einen Ausnahmeantrag stellen oder einen Härtefallantrag geltend machen. Langzeitstudiengebühren werden bei der Neueinschreibung fällig bzw. sind jedes Semester mit der Rückmeldung zu zahlen.

Weitere Informationen zu Langzeitstudiengebühren

Studiengebühren in weiterbildenden oder gebührenpflichtigen Studiengängen

Studierende, die in einem weiterbildenden oder gebührenpflichtigen Studiengang eingeschrieben sind, müssen zusätzlich zu den anfallenden Gebühren für diesen Studiengang den Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beinhaltet das Semesterticket (entfällt bei Online-Studiengängen), den Studentenwerksbeitrag, den Studentenschaftsbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag. Der Studienbeitrag (500 Euro) oder die Langzeitstudiengebühr (600 - 800 Euro) entfällt.

Welche Studiengänge betrifft dies und welche Studiengebühren werden genau erhoben?

Finanzierung

Welche Möglichkeiten der Finanzierung haben Sie? Informieren Sie sich über Ihren Anspruch auf BAföG und über mögliche Alternativen:

Finanzierungsmöglichkeiten
Studentenwerk Oldenburg