Studium
FAQ Immatrikulationsamt
1. Ich habe mein Semesterticket verloren/ Mir wurde mein Semesterticket gestohlen. Wie bekomme ich ein neues?
Pro Semesterticket gibt es ein Ersatzsemesterticket. Sie können einen formlosen Antrag beim Immatrikulationsamt bzw. bei der Servicestelle für Studierende stellen. Vermerken Sie auf dem Antrag:
- Name und Matrikelnummer
- Begründung für die Neuausstellung
Jürgen Zerning geschickt werden.
2. Wo erhalte ich eine Immatrikulationsbescheinigung?
Immatrikulationsbescheinigungen erhalten Sie während der Sprechstunde bei Frau Heldens (Raum M1-181 / Tel. 798-2512) im
Immatrikulationsamt oder in der
Servicestelle für Studierende.
3. Ich bin umgezogen. Wo kann ich meine Adresse ändern lassen?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns Ihre Adressänderung mitzuteilen:
- Per Stud.IP:
Unter Mein Studium - meine Studiendaten finden Sie den Punkt Kontaktdaten. Hier können Sie direkt Ihre Adressdaten ändern. - Per E-Mail:
Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und Ihrer neuen Adresse an
Frau Heldens - Persönlich:
Sie können das Formular für die Adressänderung im
Immatrikulationsamt oder der
Servicestelle für Studierende erhalten, dort ausfüllen und persönlich abgeben. - Per Post:
Füllen Sie das Formular
Adressänderung aus und senden es an das Immatrikulationsamt, 26111 Oldenburg.
4. Bis wann muss ich mich zurückmelden?
Für die Rückmeldung gelten folgende Fristen:
- 01. - 31. Juli für das folgende Wintersemester
- 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester.
Wenn Sie sich für das nächste Semester beurlauben lassen wollen, machen Sie dies bitte bereits während der Rückmeldefrist – überweisen Sie dann nur den entsprechend reduzierten Betrag, den Sie
5. Wann bekomme ich mein Semesterticket und die Immatrikulationsbescheinigungen für das neue Semester zugeschickt?
Die Semestertickets und Immatrikulationsbescheinigungen („Leporello“) werden für das Sommersemester im März und für das Wintersemester im September verschickt. Wenn Sie erst nach der Rückmeldefrist den Betrag überweisen, verzögert sich der Versand der Leporellos dementsprechend.
6. Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl ich den Betrag bereits überwiesen habe. Was kann ich tun?
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, obwohl Sie den Beitrag bereits überwiesen haben, sind hierfür folgende Gründe möglich:
- terminliche Überschneidung von Überweisung und Versand der Mahnung
- „Zahlendreher“ in der Matrikelnummer bei der Überweisung
- technische Fehler
7. Ich möchte mich beurlauben lassen. Was muss ich dafür tun?
Bis zu 3 Semester können Sie sich ohne Begründung beurlauben lassen. Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen.
Der Beurlaubungsantrag muss spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden. Empfohlen wird, den Antrag bereits in der Rückmeldezeit zu stellen, damit Sie nicht wegen nicht erfolgter Rückmeldung gemahnt oder gar exmatrikuliert werden müssen.
BAföG-EmpfängerInnen müssen das Studentenwerk unverzüglich über das Beurlaubungssemester in Kenntnis setzen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Prüfungsleistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht! (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden).
Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt. Eine Ausnahme kann auf Antrag nur genehmigt werden, wenn Prüfungsleistungen während eines Auslandsstudiums erbracht werden. Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Vorlesungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren (in diesem Fall wird Ihnen Ihr Studienbeitrag erstattet).
Weitere Informationen:
8. Wo kann ich mir meine Zeugnisse beglaubigen lassen?
Für die Beglaubigung von Zeugnissen ist das Immatrikulationsamt, Frau Brust-Schnieder, zuständig (M1-176, Tel. 798-2520) zuständig. Es ist auch möglich, die Kopien und das Original in der Servicestelle abzugeben. Bringen Sie die zu beglaubigenden Kopien und das jeweilige Original mit.
- Universitätsdokumente: Fünf Exemplare kostenfrei, ab dem sechsten 4,00 Euro pro Exemplar
- Fremddokumente: 6,00 Euro pro Exemplar
9. Wo kann ich erfahren, welcher Numerus Clausus für mein Fach gilt?
Ihre AnsprechpartnerInnen
Immatrikulationsamt
- Tel.: 0441-798-2728
- Homepage