Studium

Bewerben und Einschreiben


Das Wichtigste auf einen Blick

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Lehramt für Wirtschaftspädagogik
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird
  • die besondere Eignung nach § 3 Zulassungsordnung (die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 betragen, ansonsten greift § 3 Abs. 3 + 4 der Zugangsordnung)
  • eine Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum und
  • der Nachweis englischer Sprachkenntnisse

Die Mindestqualifikation englischer Sprachkenntnisse ist entweder gegeben durch
  • den Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahres des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein oder
  • eine andere vergleichbare Prüfung mit entsprechender Punktzahl.

In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der englischen Sprachkenntnisse der zuständige Zulassungsausschuss.

Das Bewerbungsverfahren
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewerbung auch zum Sommersemester eingereicht werden.