Studium

Informationsrecht (Fach-Master)

Ausrichtung und Ziele

Der weiterbildende und berufsbegleitende Masterstudiengang mit dem Abschluss Informationsrecht greift die ständig steigende Nachfrage nach auf dem Gebiet des IT-Rechts im weitesten Sinn ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Anwaltskanzleien und große Law Firms sind an auf diesem Gebiet, das an den juristischen Fakultäten nur selten gelehrt wird, ausgebildeten Juristinnen und Juristen interessiert.
Mit dem Studiengang Informationsrecht nehmen Sie diese Herausforderungen an und entwickeln praxisnah - begleitet durch ausgewiesene Experten - Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg.
Als juristische Querschnittsmaterie aus Öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht bietet der Studiengang Personen mit einer Affinität für die Informationsverarbeitungs- und Telekommunikationstechnik ein besonders attraktives Angebot. Das IT-Recht umfasst an klassischen Rechtsgebieten das Telekommunikations- und Medienrecht, das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte, das Fern-absatzrecht (eCommerce-Recht) und das Internetrecht. Alternativ können eGovernment, (Computer-) Strafrecht, Datenschutzrecht und Steuerrecht gewählt werden.

Abschluss

Master of Laws (LL.M)

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit diesem Studienabschluss qualifizieren Sie sich für leitende Funktionen in Kanzleien und IT-Unternehmen oder können eine wissenschaftliche Karriere anstreben.
Die Studieninhalte orientieren sich auch an dem Fächerkanon, welcher der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Informationstechnologierecht« nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) zu Grunde liegt, so dass die theoretischen Kenntnisse mit dem Masterabschluss nachgewiesen sein dürften. Die Fachanwaltsbezeichnung wird allerdings auf Antrag von der Rechtsanwaltskammer im Einzelfall nach individueller Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen nach der FAO verliehen.
Zudem besteht die Möglichkeit, in jedem Semester nur ein Modul zu belegen, um als bereits zugelassener Fachanwalt/zugelassene Fachanwältin Informationstechnologierecht" die nach § 15 FAO geforderte jährliche Weiterbildung nachzuweisen.

Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden weiterbildenden Masterstudiengang "Informationsrecht" sind, dass die Bewerberin oder der Bewerber:
  • a) einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen Staatsexamens oder
    • einen erfolgreichen juristischen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss an einer Hochschule oder - einen erfolgreichen Diplom-, Bachelor-, Master- oder Magisterabschluss in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Nebenfach Recht oder einem juristischen Schwerpunkt erlangt hat oder
    • eine Patentanwaltsausbildung erfolgreich absolviert hat und
  • b) einen Referendardienst nach dem ersten Staatsexamen geleistet oder
    • eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in einem juristischen Beruf oder in einem Beruf mit juristischem Anteil ausgeübt hat und
  • c) die besondere Eignung gemäß § 5 dieser Ordnung nachweist.
Zugangsordnung Informationsrecht (LL.M.)

Website Informationsrecht

Weiterführende Informationen


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Zahlen und Fakten

  • Dauer: 4 Semester
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sprache: Deutsch
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen