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Immatrikulationsangelegenheiten

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Anträge rund um die Immatrikulation (Beurlaubung, Exmatrikulation, Rückmeldung, Teilzeitstudium etc.).


Adressenänderung
Damit Sie Ihre Studienbescheinigung und Ihr Semesterticket rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, teilen Sie uns bitte frühzeitig per E-Mail oder schriftlich eine Änderung Ihrer Adresse mit.

Antrag: Adressenänderung 

Beurlaubung

Gründe
Bis zu 3 Semestern können Sie sich ohne Begründung beurlauben lassen. Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium bei Anerkennung des wichtigen Grundes für insgesamt fünf Semester möglich. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Elternzeit dar. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, haben Sie Anspruch auf maximal 6 Semester Beurlaubungszeiten.

Fristen
Der Beurlaubungsantrag muss innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden. Empfohlen wird, den Antrag bereits in der Rückmeldezeit zu stellen, damit Sie nicht wegen nicht erfolgter Rückmeldung gemahnt oder gar exmatrikuliert werden müssen.

Hinweise
BAföG-EmpfängerInnen müssen das Studentenwerk unverzüglich über das Beurlaubungssemester in Kenntnis setzen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden).

Antrag:  Beurlaubung

Weitere Informationen: Semesterbeiträge/Zahlungshinweise

Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Sie stellen bei uns einen Antrag auf Exmatrikulation und können jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, auf eigenen Wunsch exmatrikuliert werden. Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie uns:

  • StudentInnen-Ausweis des laufenden Semesters und die restlichen Immatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen)
  • Ihr Semesterticket, falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen.

Über die Erstattung von Teilbeträgen des Semestertickets entscheidet der AStA unter Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung.

Die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren ist nur möglich, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

Antrag: Exmatrikulation

Krankenversicherung

StudienbewerberInnen unter 30 Jahren müssen bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. StudienbewerberInnen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, brauchen diesen Nachweis nicht einzureichen. 

Weitere Informationen: Hinweise zur Krankenversicherung

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium in Ihrem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden. Dazu überweisen Sie bitte fristgerecht den für Sie geltenden Semesterbetrag.

Fristen

  • 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
  • 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

Weitere Informationen: Semesterbeiträge/Zahlungshinweise

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Für Studierende, die von der Zahlung der Studienbeiträge befreit werden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums in der Regel nicht sinnvoll. Der Antrag kann bei der Immatrikulation für die Dauer von zwei aufeinander folgenden Semestern gestellt werden. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert, höchstens verdoppelt.

Während des Teilzeitstudiums können bis zur Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte für zwei Semester erworben werden (i.d.R. 30 Kreditpunkte). Wenn mehr Kreditpunkte erworben werden, muss der volle Studienbeitrag bzw. Langzeitstudiengebühren nachgezahlt werden.

Der Studienbeitrag (500 Euro) oder die Langzeitstudiengebühren (600/700/800 Euro) reduzieren sich um die Hälfte. Die restlichen Semesterbeiträge (WS 2010/2011: 264,00 Euro) reduzieren sich nicht.

Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z.B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

Wichtige Links:

Unfallversicherung

Alle Studierenden und DoktorandInnen sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, reichen Sie bitte umgehend die Unfallanzeige beim Immatrikulationsamt ein. Die Unfallanzeige ist bei allen Unfällen anzuzeigen, nicht nur bei Sportunfällen. Bitte den Antrag am PC ausfüllen (nicht handschriftlich). 

Unfallanzeige

Wegeunfallfragebogen

Weitere Informationen: Hinweise zur Unfallversicherung