Studium

Immatrikulationsangelegenheiten

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Anträge rund um die Immatrikulation (Beurlaubung, Exmatrikulation, Rückmeldung, Teilzeitstudium etc.).

Adressenänderung

Damit Sie Ihre Studienbescheinigung und Ihr Semesterticket rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, teilen Sie uns bitte frühzeitig per E-Mail oder schriftlich eine Änderung Ihrer Adresse mit.

Antrag Adressenänderung

Beurlaubung

Gründe
Bis zu 3 Semestern können Sie sich ohne Begründung beurlauben lassen. Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium bei Anerkennung des wichtigen Grundes für insgesamt fünf Semester möglich. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Elternzeit dar. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, haben Sie Anspruch auf maximal 6 Semester Beurlaubungszeiten.

Fristen
Der Beurlaubungsantrag muss innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden. Empfohlen wird, den Antrag bereits in der Rückmeldezeit zu stellen, damit Sie nicht wegen nicht erfolgter Rückmeldung gemahnt oder gar exmatrikuliert werden müssen.

Hinweise
BAföG-EmpfängerInnen müssen das Studentenwerk unverzüglich über das Beurlaubungssemester in Kenntnis setzen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden).

Antrag Beurlaubung

Weitere Informationen: Semesterbeiträge/Zahlungshinweise

Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Sie stellen bei uns einen Antrag auf Exmatrikulation und können jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, auf eigenen Wunsch exmatrikuliert werden. Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie uns:

  • StudentInnen-Ausweis des laufenden Semesters und die restlichen Immatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen)
  • Ihr Semesterticket, falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen.

Über die Erstattung von Teilbeträgen des Semestertickets entscheidet der AStA unter Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung.

Die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren ist nur möglich, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

Antrag Exmatrikulation

Krankenversicherung

StudienbewerberInnen unter 30 Jahren müssen bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. StudienbewerberInnen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, brauchen diesen Nachweis nicht einzureichen. 

Wichtige Informationen zur Krankenversicherung

Neuausstellung der Semesterunterlagen

Sind Ihnen Ihre Semesterunterlagen (Semesterticket, Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen) für das aktuelle Semester verlorengegangen, wurden nicht per Post zugestellt oder liegen Ihnen aus einem anderen Grund nicht vor, können Sie diese beim Immatrikulationsamt neu beantragen:

Antrag auf Neuausstellung der Semesterunterlagen

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium in Ihrem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden. Dazu überweisen Sie bitte fristgerecht den für Sie geltenden Semesterbetrag.

Fristen

  • 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
  • 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

Weitere Informationen: Semesterbeiträge/Zahlungshinweise

Rücknahme der Immatrikulation

Sie können die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragen.

Damit gilt Ihre Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.

Die eingezahlten Beträge werden nur erstattet, wenn der Antrag auf Rücknahme innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht wird.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation
  • Studierendenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • das Semesterticket.
Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Der Antrag kann bei der Immatrikulation für die Dauer von zwei aufeinander folgenden Semestern gestellt werden. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert, höchstens verdoppelt.

Während des Teilzeitstudiums können bis zur Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte für zwei Semester erworben werden (i.d.R. 30 Kreditpunkte). Wenn mehr Kreditpunkte erworben werden, muss der volle Studienbeitrag bzw. Langzeitstudiengebühren nachgezahlt werden.

Der Studienbeitrag (500 Euro) oder die Langzeitstudiengebühren (600/700/800 Euro) reduzieren sich um die Hälfte. Die restlichen Semesterbeiträge (WS 2011/2012: 269,50 Euro) reduzieren sich nicht.

Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z.B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

Wichtige Links:

Ordnung Teilzeitstudium
Antrag Teilzeitstudium
Studienbeiträge
BAföG-Amt
Sozialberatung

Unfallversicherung

Alle Studierenden und DoktorandInnen sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, reichen Sie bitte umgehend die Unfallanzeige beim Immatrikulationsamt ein. Die Unfallanzeige ist bei allen Unfällen anzuzeigen, nicht nur bei Sportunfällen. Bitte den Antrag am PC ausfüllen (nicht handschriftlich). 

Unfallanzeige
Wegeunfallfragebogen
Hinweise zur Unfallversicherung